Volkshochschule Herzogenburg






Die neue Förderabwicklung gilt für alle Kurse, die ab dem 01.01.2012 begonnen haben.

Als Mitglied der AKNÖ haben Sie Anspruch auf den AK plus-Bildungsbonus. Dieser vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50 Prozent der Kurskosten bis max. € 100 pro Kalenderjahr (bzw. ab 1. 1. 2014 bis zu € 120).

 

Dies bedeutet in der Umsetzung:



1. Der/die KursteilnehmerIn bezahlt an Ihrer Bildungseinrichtung den Kurspreis.
2. Der/die KursteilnehmerIn besucht den Kurs.
3. Nach Kursende füllt der/die KursteilnehmerIn den Online-Antrag für den AKNÖ-Bildungsbonus aus.
4. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind (u.a. AKNÖ-Mitglied, Kurspreis entrichtet und Kursbestätigung ausstellbar), erhält der/die KursteilnehmerIn den Bildungsbonusbetrag direkt auf das von ihm/ihr angegebene Konto überwiesen.

 

Gefördert werden Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene EDV-Basis- bzw. Einsteigerkurse Englischkurse bis zum Niveau A 2 (siehe unten) Ostsprachen bis zum Niveau A 2 (siehe unten) manche Bewegungs- und Entspannungskurse (siehe beim jeweiligen Kurs)

Diese Kurse sind mit dem AK-Logo gekennzeichnet. Infos dazu: noe.arbeiterkammer.at AKNÖ Hotline: 05 7171-29000 AK Wien Hotline: 0800/311311

Sprachen
Unsere Sprachkurse sind entsprechend den Niveaus aus dem
„Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ bezeichnet (A1, A2, etc.).
Kurse, die mit einem zusätzlichen „+“ gekennzeichnet sind (A1+, A2+),
haben ein etwas höheres Niveau.

A1 Anfänger und 2.Semester (3.Semester A1+) A2 4.Semester und leicht Fortgeschrittene B1 Fortgeschrittene (BHS-Kenntnisse) B2 Fortgeschrittene (Matura-Kenntnisse

NÖ. Arbeitnehmerförderung für Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld und Sozialhilfebezieher: Bei Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens 2.640,- Euro als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden: 50 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen 80 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind Für Kurskosten unter 70,-- € wird keine Beihilfe gewährt. Hobbykurse werden nicht gefördert!

Auf der Internetseite www.noe.gv.at/bildungsfoerderung">www.noe.gv.at/bildungsfoerderung finden Sie die Förderrichtlinien und ein Antragsformular. Der Antrag kann nur über Internet erfolgen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns!

Weitere Förderungen: Zahlreiche Fachgewerkschaften und auch andere Institutionen fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitglieder. Privatpersonen können nun Kurskosten für Sprachkurse auch von der Steuer absetzen und in ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten in Rechnung stellen. Es ist allerdings die berufliche Relevanz erforderlich.